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Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Definitionen
"Bedingungen"- sind die vorliegenden Verkaufsbedingungen zusammen mit
besonderen Verkaufsbedingungen, welche vom Verkäufer dem Käufer beim Verkauf
bekannt gegeben werden.
"Vertrag"- ist ein Kaufvertrag über Waren zwischen Verkäufer und Käufer, der vom
Verkäufer erstellt wird.
"Waren"- sind einige oder alle Materialien oder Dienstleistungen, die der Verkäufer
gemäß dem Vertrag an den Käufer zu liefern hat.
"Käufer"- sind Verbraucher oder Unternehmer, welche sich durch Kaufvertrag
verpflichtet haben, Waren vom Verkäufer zu erwerben.
"Verbraucher"- sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen
getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
"Unternehmer"- sind natürliche oder juristische Personen bzw. rechtsfähige
Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln.
"Verkäufer"- ist die EBAC Limited, ein eingetragenes Unternehmen mit der
Registrierungsnummer 01089991 und Sitz in St. Helen Industrial Estate, Bishop
Auckland, County Durham DL14 9AL sowie Tochtergesellschaften der Ebac Limited, die Waren verkaufen.
2. Geltungsbereich
2.1 - Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2.2 - Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Vertragsschluss
3.1 - Angebote zu diesen Geschäftsbedingungen an den Käufer sind, unerheblich in welcher Form, freibleibend und lediglich als Aufforderung zur
Angebotsabgabe zu verstehen. Angebote des Verkäufers verlieren ihre
Gültigkeit 30 Tage nach Abgabe desselben, es sei denn, schriftlich wurde
etwas anderes vereinbart.
3.2 - Die Annahmeerklärung des Verkäufers ist nur dann wirksam, wenn die
Bestellung mittels des Bestellformulars des Verkäufers erfolgt und von einem
Bevollmächtigten des Verkäufers schriftlich bestätigt wird. Die Annahme ist
auch durch Auslieferung der Ware an den Kunden wirksam.
3.3 - Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung des Verkäufers durch seine Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
3.4 - Gewährt der Verkäufer durch gesonderte Regelung dem Käufer ein
Rücktrittsrecht und macht der Käufer davon Gebrauch, so kann der Verkäufer
eine angemessene Vergütung für die gemachten Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Vergütung steht im Ermessen des Verkäufers.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 - Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an
der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung vor.
4.2 - Der Käufer ist verpflichtet die Waren pfleglich zu behandeln, zu separieren,
ordentlich zu lagern und zu sichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Die Waren sind als das Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen und zu versichern.
4.3 - Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den Zugriff Dritter auf die Ware,
etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die
Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der
Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde dem Verkäufer
unverzüglich anzuzeigen.
4.4 - Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder sonst als
Sicherheit mit dem Recht eines Dritten zu belasten.
4.5 - Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer
4.2 bis 4.4. dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen. Der Käufer hat die Waren nach der Aufforderung durch
den Verkäufer herauszugeben. Kommt er dieser Aufforderung nicht
unverzüglich nach, so ist der Verkäufer berechtigt, sich Zugang zum
Grundstück des Käufers oder eines Dritten, auf dessen Grundstück die Waren
lagern, zu verschaffen und die Waren wieder in Besitz zu nehmen.
4.6 - Der Käufer ist berechtigt, die Waren im Rahmen seines Geschäftsbetriebes
weiter zu veräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung der
Ware gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung
ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
5. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
5.1 - Erfolgt die Lieferung der Ware an einen Verbraucher unter dem
Geltungsbereich des Fernabsatzgesetzes, so kann der Verbraucher seine auf
den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von einem Monat nach Eingang der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine
Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware
gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung.
5.2 - Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der
Ware verpflichtet. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher bis zu
einem Warenwert von 40 EUR selbst.
5.3 - Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten.
6. Vergütung
6.1 - Maßgeblich für die Preise in den Angeboten des Verkäufers ist die derzeit
gültige Preisliste des Verkäufers. Alle Preise verstehen sich, sofern nichts
anderes vereinbart wurde, ohne Steuern und Liefer- bzw. Versandkosten. Ist
der Käufer ein Verbraucher, so kann er die Angabe der Preise als sogenannte
'Endpreise' verlangen.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ohne weitere Mitteilung die Preise zu ändern. Die für den Kauf maßgebliche Preisliste ist die, die zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots des Käufers durch den Verkäufer gültig ist.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Mindestbestellgebühr auf jede
Bestellungen zu erheben, die nach seiner Ansicht nur einen geringen Wert
aufweist.
6.2 - Der Käufer verpflichtet sich, nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 30 Tage den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in
Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 %
über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 %
über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich der Verkäufer vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
6.3 - Bis zum Ausgleich der Rechnungssumme behält sich der Verkäufer ein
Zurückbehaltungsrecht vor. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.4 - Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen des Käufers nach eigenem Ermessen
zu verbuchen, ungeachtet eventuell entgegenstehender Anweisungen des
Käufers.
6.5 - Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, so sind alle Preise in Pfund Sterling zu zahlen. Ist der Verkäufer mit der Zahlung in anderer Währung einverstanden und wurde kein besonderer Wechselkurs vereinbart, so ist der Wechselkurs der Bank of England zum Schluss des Handelstages maßgeblich, an dem der Verkäufer die Bestellung des Käufers angenommen hat.
6.6 - Ergibt sich aus der Sicht des Verkäufers, dass sich die Kreditwürdigkeit des
Käufers verschlechtert hat, so kann er vollständige oder teilweise
Kaufpreiszahlung, Zug um Zug gegen Lieferung der Ware, oder die Stellung
von Sicherheiten, in vom Verkäufer akzeptierter Form, verlangen.
7. Lieferbedingungen
7.1 - Der Verkäufer wird die Waren in angemessener Frist liefern.
7.2 - Im Angebot oder sonstigen Unterlagen genannte Lieferzeiten sind
grundsätzlich unverbindlich. Als verbindliche Leistungsfristen gelten diese
Termine nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
7.3 - Leistungsverzögerung im angemessenen zeitlichen Rahmen stellen keinen
Grund zur Zurückweisung der Lieferung dar.
7.4 - Über Leistungsverzögerungen wird der Verkäufer den Käufer umgehend
informieren.
7.5 - Hat der Verkäufer die Ware an den Sitz des Käufers oder an einen gesondert
vereinbarten Ort zu liefern und der Käufer erhält keine Lieferung bzw. nur eine Teillieferung in der vereinbarten Frist, so hat der Käufer den Verkäufer binnen zehn Tagen zu informieren.
7.6 - Dem Verkäufer ist es gestattet, Änderungen und Verbesserungen in der Bauart, am Design, an den Materialien oder an der Art und Weise der Verarbeitung vor Lieferung vorzunehmen, soweit diese Änderungen dem Käufer zumutbar sind.
7.7 - Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Feuer, Explosionen,
widrige Wetterbedingungen, Überflutung, Erdbeben, Terrorismus, Aufstände,
Bürgerkrieg, Krieg, bewaffnete Auseinandersetzungen, Streiks,
Fabriksperrungen oder andere Formen des Arbeitskampfes, Unfälle, Im- oder
Exportregelungen, Stromausfall, Verzug oder Materialengpässe von
Zulieferern etc.) hat der Verkäufer nicht zu vertreten.
7.7.1 - Der Verkäufer ist bei Vorliegen eines Falles der höheren Gewalt
berechtigt, die Lieferung der Waren bzw. die Erfüllung solange
auszusetzen, wie der Fall der höheren Gewalt andauert, wenn keine
ausreichende Menge der Waren zur Verfügung steht, die Waren unter
den Kunden aufzuteilen und den Vertrag durch Mitteilung an den
Käufer zu kündigen.
7.7.2 - Der Verkäufer zeigt dem Käufer unverzüglich Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt an.
7.7.3 - Der Käufer wird von seiner Leistungsverpflichtung durch den Eintritt
eines Falles der höheren Gewalt nicht frei.
8. Rücknahme von Altgeräten und sonstigen elektronischen Abfällen
Abweichend von den Regelungen des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
- bzw. der Käufer keinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat bzw. nicht bei einem deutschen Handelsregister registriert und damit gemäß Punkt 18.1. dieser Bedingungen britisches Recht und die britische Gerichtsbarkeit gelten, abweichend vom “Waste Electrical and Electronic Equipment Regulations 2006” -
soll folgendes gelten:
Der Käufer trägt die Kosten der Abholung, Behandlung, der Wiederherstellung und der umweltfreundlichen Entsorgung der Altgeräte und der Ersatzgeräte.
Die Abholung, Behandlung, der Wiederherstellung und der umweltfreundlichen Entsorgung der Altgeräte und der Ersatzgeräte hat in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zu erfolgen.
Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen und zukünftigen Ansprüchen Dritter frei, die auf Grund der Verletzung der vorstehenden Bestimmungen bzw. durch Verletzung von Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorschriften durch den Käufer entstanden sind oder entstehen werden. Insbesondere umfasst der Entschädigungsanspruch des Verkäufers alle öffentlich-rechtlichen Bußgelder, Strafzahlungen sowie die Kosten der Rechtsverfolgung.
9. Gefahrübergang
9.1 - Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den
Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt auf den Käufer über.
9.2 - Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
9.3 - Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
10. Gewährleistung
10.1 - Ist der Käufer Unternehmer, leistet der Verkäufer für Mängel der Ware
zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
10.2 - Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn
sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
10.3 - Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem
Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
10.4 - Unternehmer müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel innerhalb einer
Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleitungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen dem Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Monaten
nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung beim Verkäufer. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die
Gewährleitungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt
nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Bei gebrauchten Gütern trifft
den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
10.5 - Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, beschränkt sich dieser auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
10.6 - Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der
Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung
der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleitungsfrist ein Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Käufer den Mangel nicht
rechtzeitig gemäß Ziffer 9.4 angezeigt hat.
10.7 - Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben
keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
10.8 - Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer nicht.
11. Haftungsbeschränkungen
11.1 - Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des
Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des
Verkäufers. Insbesondere ist eine Haftung für indirekte Schäden und
Folgeschäden ausgeschlossen.
Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger
Verletzung von unwesentlichen Vertragspflichten nicht.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den Wert der Waren beschränkt.
11.2 - Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht
bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder
Verlust des Lebens des Käufers.
11.3 - Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der
arglistigen Täuschung.
11.4 - Sollte der Käufer eine umfangreichere Haftungsübernahme durch den
Verkäufer verlangen, so kann der Verkäufer auf Kosten des Käufers eine
Versicherung zur Deckung des überschießenden Haftungsrisikos abschließen.
12. Rückgriff des Verkäufers
Soweit der Verkäufer wegen eines Mangels der Ware an einen Dritten Schadenersatz
für persönliche Verletzungen oder Eigentumsbeschädigung zu leisten hat, ist der
Käufer verpflichtet, den Verkäufer von diesen Ansprüchen freizustellen, es sei denn,
der Käufer kann nachweisen, dass er selbst den Mangel bzw. Fehler nicht zu vertreten
hat.
13. Rechte Dritter
13.1 - Der Käufer sichert dem Verkäufer zu, dass alle Pläne oder sonstige Unterlagen, die er dem Verkäufer im Rahmen der Vertragsdurchführung übergibt, frei von Schutzrechten Dritter sind und keine Geheimhaltungspflichten verletzt werden.
13.2 - Der Verkäufer trägt die Verantwortung dafür, dass die Ware frei von Rechten
Dritter ist und ihre vertragsgemäße Nutzung nicht in Patente, Lizenzen oder
sonstige Schutzrechte Dritter eingreift. Dies gilt nicht für gebrauchte Ware.
14. Kündigung und Vertragsbeendigung
14.1 - In den im Folgenden in Absatz 13.2 genannten Fällen ist der Verkäufer
berechtigt:
14.1.1 im Versand befindliche Ware anzuhalten;
14.1.2 die weitere Auslieferung an den Käufer zu unterbrechen;
14.1.3 den Vertrag durch einfache Mitteilung an den Käufer umgehend zu
kündigen.
14.2 Der vorstehende Absatz 13.1 nimmt auf folgende Fälle Bezug:
14.2.1 Der Käufer verstößt gegen eine vertragliche Hauptpflicht oder die
vorliegenden Vertragsbedingungen.
14.2.2 Es werden Schritte unternommen, die zur Auflösung bzw. Liquidation
des Käufers führen, namentlich Besprechungen, Anträge, Aufträge,
Beschlüsse oder entsprechende Mitteilungen (ausgenommen sind
Maßnahmen mit dem alleinigen Ziel einer Umwandlung bzw.
Verschmelzung); oder
14.2.3 es wird ein Insolvenzantrag gestellt oder von der Geschäftsführung
oder den Gesellschaftern ein entsprechender Beschluss gefasst bzw. Der Verkäufer erhält Mitteilung über einen entsprechenden bevorstehenden Beschluss; oder
14.2.4 es wird ein Insolvenzverwalter bestellt oder ein Insolvenzverwalter
übernimmt die Verwaltung über das Vermögen des Käufers oder Teile davon; oder
14.2.5 es wird die Zwangsverwaltung über das Vermögen des Käufers
angeordnet; oder
14.2.6 der Käufer stellt die Zahlung auf seine Schulden ganz oder teilweise,
endgültig oder vorübergehend ein oder ist nicht mehr in der Lage, seine Schulden bei Fälligkeit zu bedienen; oder
14.2.7 es wird ein Vorschlag für eine Umschuldung des Käufers unterbreitet
bzw. ein Abwicklungs- oder Schuldenbereinigungsplan erstellt,
14.3 Bei Kündigung des Vertrages wird jede offene Verbindlichkeit des Käufers
gegenüber dem Verkäufer sofort fällig, und jede weitere Verpflichtung des
Verkäufers gegenüber dem Käufer zur Lieferung von Waren nach diesem
Vertrag erlischt.
15. Schutzrechte des Verkäufers
15.1 - Alle Rechte am geistigen Eigentum an der Ware, insbesondere Patent- und
Urheberrechte sowie Marken-, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechte,
stehen dem Verkäufer bzw. seinen Lieferanten zu. Der Käufer ist ohne die
vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht berechtigt, die Rechte auszuüben.
15.2 - Der Käufer wird an den geprägten oder aufgeklebten Identifikationszeichen
des Verkäufers (Markenzeichen, Logo, Plakette) weder Veränderungen
vornehmen, noch diese entfernen. Er wird auch keine dritten
Identifikationszeichen (Markenzeichen, Logo, Plakette) an den Waren
befestigen. Veränderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Verkäufers.
15.3 - Alle Zeichnungen, Kataloge und andere Spezifikationen oder Daten, die der
Verkäufer dem Käufer zur Verfügung stellt, sind vertraulich zu behandeln und dürfen vom Käufer nicht an Dritte weitergegeben oder zu irgendeinem anderen Zweck genutzt werden, als zur Installation und zum Betrieb der Waren.
16. Sicherheit und Arbeitsschutz
Der Käufer verpflichtet sich, alle neuen oder überarbeiteten Informationen des
Verkäufers bezüglich der Benutzung der Waren zu beachten und zu bestätigen, dass er diese Informationen gelesen und verstanden hat. Die Informationen sollen
sicherstellen, dass die Waren kein Gesundheitsrisiko beim Aufbau, beim Gebrauch,
bei der Säuberung, Wartung oder bei der Demontage in sich bergen.
Der Käufer wird alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, damit
mögliche Gefahren für die Gesundheit ausgeschlossen sind. Zu diesem Zweck wird
dem Käufer Gelegenheit gegeben, die Waren bei der Anlieferung zu testen.
17. Mitteilungen i.S.d. Geschäftsbedingungen
Jede durch diese Bedingungen geforderte Mitteilung bzw. Anzeige muss schriftlich
erfolgen und wird wie folgt zugestellt:
17.1 - Mitteilungen an den Verkäufer:
an den Sitz, St. Helen Industrial Estate, Bishop Auckland, County Durham
DL14 9AL oder an eine andere Adresse, die dem Käufer mitgeteilt wurde.
17.2 - Mitteilungen an den Käufer:
an die Adresse, die dem Verkäufer vom Käufer mitgeteilt wurde oder an den
Sitz des Käufers, wenn dieser Unternehmer ist.
18. Schlussbestimmungen
18.1 - Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Vertragsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer richten sich allein nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Wiener CISG-Abkommen vom 11. April 1980), wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat bzw. bei einem deutschen Handelsregister registriert ist. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin
Hat der Käufer keinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland bzw. ist er
nicht bei einem deutschen Handelsregister registriert, so gilt allein britisches
Recht und die britische Gerichtsbarkeit.
18.2 Der Vertrag und alle Änderungen bzw. Ergänzungen des Vertrages bedürfen,
soweit nicht notarielle Form zu beachten ist, der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
18.3 Sollten eine oder mehrere der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten
Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
gilt eine solche als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen
hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmungen gewollt war. Lücken im dem Vertrag sind nach
Maßgabe dessen zu füllen, was die Parteien bei verständiger Würdigung der
Sach- und Rechtslage sowie unter Berücksichtigung der berechtigten
Interessen der jeweils anderen Partei vereinbart hätten, wäre ihnen die
Regelungsbedürftigkeit der Frage bewusst gewesen.
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